Bundestag beschließt E-Rezept und E-Patientenakte
Nach jahrelangen Verzögerungen hat der Bundestag Mitte Dezember das sog. Digital-Gesetz verabschiedet, dass die Einführung elektronischer Rezepte und digitaler Patientenakten (ePA) für gesetzlich Versicherte regelt.
Im Einzelnen:
- Die ePA wird ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen.
- Versicherte erhalten mit der ePA eine vollständige digitale Medikamentenübersicht. In Verbindung mit dem E-Rezept sollen so ungewollte Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkannt und vermieden werden.
- In der ePA werden auch andere Behandlungsinformationen, wie Arztbriefe, Befund- und Entlassberichte gespeichert.
- Menschen ohne Smartphone können Ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen. Ombudsstellen bei den Krankenkassen unterstützen Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die ihre ePA nicht selbst über die ePA-App verwalten.
- Das E-Rezept wird als verbindlicher Standard der Arzneimittelversorgung etabliert und mit der ePA verknüpft.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen tiefer in Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. DiGA werden auf die Risikoklasse IIb (hohes Risiko gem. MPDG) ausgeweitet, so dass sie auch für komplexere Behandlungsprozesse genutzt werden können (Bsp. Telemonitoring).
- Um telemedizinische Versorgungsangebote besser zu etablieren, werden Mengenbegrenzungen ausgehoben und auf Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen ausgeweitet. Telemedizin soll den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessern.
- Die Erstellung und Festlegung verbindlicher Datenstandards soll den reibungslosen Informationsaustausch zwischen verschiedenen Informationssystemen sicherstellen.
Ein weiteres Gesetz, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, soll die Nutzung verschlüsselter Gesundheitsdaten für die Forschung ermöglichen.
(Quelle: BMG)