BSG aktuell
BSG, Utrteil vom 14.12.23 - AZ: B 10 KG 1/22 R
Kein Kindergeld bei Telefonkontakt zur Mutter im Ausland
Kindergeld können Kinder nur dann für sich selbst beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind oder den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen. Der Anspruch entfällt, wenn das Kind gelegentlich mit der Mutter im Ausland telefoniert und sich dabei nach dem Aufenthaltsort erkundigen kann.