Dieser Kurs findet online als Live-Webinar statt!

Allgemeine Informationen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Es gelten unsere Allgemeinen Gechäftsbedingungen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin. Die Inhalte unserer Weiterbildungen zur Erlangung der „Zusatzbezeichnung Sozialmedizin“ orientieren sich am Curriculum der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Dort heißt es:

Gegenstand der Weiterbildung

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.

Mindestvorausetzungen für die Prüfungszulassung für den Zusatztitel
  • Facharztanerkennung
  • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
  • 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin
  • Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Weiterbildungsinhalt

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
  • den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
  • der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
  • der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit
  • den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
  • den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
  • den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
  • den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
  • der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
  • der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts

 

Informationen zu den Modulen III + IV

Inhalt Modul III

Grundlagen und Grundsätze der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
  • Theorie und Praxis von Gesundheitsförderung und Prävention
    • Begriffsbestimmung und rechtliche Grundlagen
    • Träger, Finanzierungsgrundlagen und Maßnahmen
    • Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Grundlagen der Rehabilitation
    • Rehabilitation im System der sozialen Sicherung
    • Rehabilitation in der Sozial und Gesundheitspolitik
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Rehabilitation im internationalen Kontext
  • Gesundheitsökonomische Aspekte in der Rehabilitation
  • Relevante Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation
  • Grundsätze der Rehabilitation
    • Definitionen und Zielsetzung
    • Frühzeitige Bedarfserkennung und trägerübergreifende Bedarfsermittlung
    • ICF als konzeptionelle Grundlage
    • Interdisziplinäre Zusammenarbeit Rehabilitationsmedizin mit anderen Fachgebieten, u. a. Akut und Arbeits/Betriebsmedizin
    • Flexibilisierung von Rehabilitationskonzepten

Inhalt Modul IV

Leistungsarten, Leistungsformen und Organisation der Rehabilitation
  • Leistungszugang
    • Antragsverfahren
    • Aufforderung nach § 51 SGB V und § 145 SGB II
  • Leistungsarten
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Leistungsformen der medizinischen Rehabilitation
    • Frührehabilitation im Akutkrankenhaus
    • Anschlussrehabilitation (AR/AHB)
    • Stationäre Rehabilitation
    • Ambulante Rehabilitation
  • Phasenmodelle in der Rehabilitation
  • Spezifische Rehabilitationsangebote und Verfahren
    • Medizinische Rehabilitation für spezielle Zielgruppen
    • Medizinischberufliche Rehabilitation (MBOR)
  • Rehabilitationseinrichtungen (Betriebliche Rehabilitation, Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Berufsförderungswerke und andere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Einrichtungen der sozialen Rehabilitation) und ihre Aufgaben
    • Teilhabeplanung und Durchführung der Maßnahme
    • Leistungsbeurteilung
    • Entlassmanagement
    • Teilnahme an externer Qualitätssicherung

 

Fortbildungspunkt:

Der Kurs ist von der Landesärztekammer Brandenburg anerkannt und zertifiziert . Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse erhalten Sie ein Teilnahmezertifikate und von den zuständigen Ärztekammern 80 Fortbildungspunkte (40 Punkte pro Modul/Woche) gutgeschrieben.

 

Kurszeiten:

Der Kurs geht von Montag bis Freitag. Wir beginnen in der Regel um 9:00 Uhr und enden 17:00 spätestens 18:00 Uhr. Es gibt eine einstündige Mittagspause. Nur freitags gibt es keine Mittagspause, dafür enden wir um 13:00/14:00 Uhr.