Die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern sehen vor, dass TeilnehmerInnen der Zusatz-Weiterbildungen „Sozialmedizin“ und „Rehabilitationswesen“ im praktischen Teil der Weiterbildung (Handlungskompetenzen – Erfahrungen und Fertigkeiten) an Hospitationen teilnehmen.
Dazu gehören:
1. Begehungen von Einrichtungen
- Betriebe
- Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
- Einrichtungen der sozialen Rehabilitation
2. eintäge Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der Sozialgerichtsbarkeit
Da nicht alle dieser Hospitationen im digitalen Format möglich sind, sind entsprechende Angebote als Präsenzveranstaltungen fester Bestandteil unseres Veranstaltungskalenders.