Stand: 28. November 2023
1. Leistung
Das Angebot „Trachealkanülenmanagement – praxisorientierte Fortbildung“ der SalusCon Akademie für Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend Veranstalter genannt – findet an max. vier Tagen statt. An zwei Tagen werden theoretische Kenntnisse in Form von Vorträgen und Übungen in der Gruppe vermittelt. An ein oder zwei weiteren Tagen werden die vermittelten Kenntnisse im Rahmen eines Praktikums vertieft. Zu diesem Zweck wird mit jedem einzelnen Teilnehmer ein individueller Termin vereinbart. Für den praktischen Teil der Fortbildung wird zwischen dem Teilnehmer und der Brandenburg Klinik in Bernau ein Praktikumsvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Teilnehmer in den bestehenden Versicherungsschutz der Klinik eingebunden wird.
Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat “Qualifiziertes Trachealkanülenmanagement und endotracheales Absaugen”.
Für die Teilnahme werden Ihnen insgesamt 36 Fortbildungspunkte (18 Punkte Theorie- / 18 Punkte Praxisteil) gutgeschrieben.
Das Angebot „Dysphagie – Kompakt“ findet an einem Veranstaltungstag statt.
Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
Für die Teilnahme werden Ihnen insgesamt 9 Fortbildungspunkte gutgeschrieben.
Der Veranstalter übernimmt die Gewähr für die Einhaltung der Kriterien zur Erfüllung der Fortbildungspflicht laut Rahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln gem. § 125 I SGB V.
2. Zugangsvoraussetzung
Zugangsvoraussetzung für die Fortbildung ist der Erwerb der Berufsqualifikation als SprachtherapeutIn/LogopädIn, AtmungstherapeutIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn oder AltenpflegerIn.
3. Anmeldung und Teilnehmerzahl
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über die Internetseite des Anbieters. Mit dem Abschluss der Anmeldung durch Klicken der Schaltfläche „Verbindlich anmelden“ akzeptiert der Teilnehmer die Zahlungsbedingungen des Anbieters. Die Anmeldung stellt eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die auf Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Der Abschluss des Vertrages über die Durchführung der Weiterbildung bedarf der Annahme durch den Anbieter.
Nach Abschluss der Anmeldung erhält der Teilnehmer automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Widerspricht der Anbieter der Anmeldung nicht innerhalb von 48 Stunden schriftlich, so gilt dies als Annahme im Sinne des vorherigen Absatzes.
Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf 20 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vom Anbieter bearbeitet. Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl haben Personen, die sich zum Kurs anmelden keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.
4. Teilnahmegebühren und Rechnungslegung
Teilnahmegebühren werden in der jeweils angegebenen Höhe berechnet. Die Leistungen sind gem. § 4 UStG umsatzsteuerfrei.
Die Gebürhen sind fällig und zahlbar per Überweisung 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf das Konto der SalusCon Akademie für Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).
5. Widerruf
Der Widerruf der Anmeldung ist bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt der Widerruf später, so werden bis zwei Wochen vor Kursbeginn 25%, bis eine Woche vor Kursbeginn 50%, danach die volle Kursgebühr fällig.
Für Anmeldungen, die vier Wochen vor Kursbeginn oder später erfolgen, ist zuvor Kontakt mit dem Veranstalter in telefonischer oder schriftlicher Form aufzunehmen.
6. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt einer nach Ermessen des Veranstalters ausreichenden Teilnehmerzahl.
Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Darüberhinausgehende Aufwendungen eines Teilnehmers im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung (z.B. Kosten für Anreise und Unterkunft) werden nicht erstattet. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich, in der Regel spätestens 10 Tage vor Kursbeginn über die Absage, soweit der Absagegrund in der Einflussspähre des Veranstalters liegt. Kurzfristigere Absagen wegen Krankheit und höherer Gewalt bleiben davon unberührt.