Allgemeine Informationen
Die Inhalte unserer Weiterbildungen zur Erlangung der „Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen“ orientieren sich am Curriculum der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, sind von der Landesärztekammer Brandenburg zertifiziert und werden bundesweit anerkannt.
Gegenstand der Weiterbildung
Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit einschließlich der damit zusammenhängenden Begutachtung.
Mindestvorausetzungen
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgungund zusätzlich
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
- 160 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen
- Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unte Befugnis
Weiterbildungsinhalt
Die zunehmende Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen in der Gesellschaft hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen, wie der demografischen Entwicklung, den durch medizinischen Fortschritt gestiegenen Überlebenschancen bei schweren Unfällen und Krankheiten, sowie der verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen. Diese Entwicklung stellt auch für die Medizin eine Herausforderung dar. In der Überarbeitung des (Muster-)Kursbuchs wurde daher Wert darauf gelegt, neueste nationale und internationale Entwicklungen in der Rehabilitation zu berücksichtigen. Dazu zählen:
- Das von der WHO im Jahr 2001 veröffentlichte umfassende Modell der Funktionsfähigkeit (ICF), oft als bio-psycho-soziales Modell bekannt, hat sich als Standard für die Rehabilitation weltweit etabliert. Es bildet auch die Basis für neuere Definitionen der Rehabilitation als eine der Hauptgesundheitsstrategien und spielte eine konzeptionelle Rolle bei der Formulierung neuer Gesetze wie dem Bundesteilhabegesetz von 2017.
- Die WHO hat die Rehabilitation durch verschiedene Beschlüsse und Richtlinien gestärkt und weiterentwickelt, beispielsweise durch den World Report on Disability (2011), den Global Disability Action Plan (2014) und Rehabilitation 2030 – a call for action (2017).
- Die Vereinten Nationen haben die Bedeutung der Rehabilitation anerkannt und sie als Grundrecht in die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 aufgenommen. Deutschland hat diese Dokumente unterzeichnet und ratifiziert.
- In Deutschland hat sich das Rehabilitationsumfeld durch das Bundesteilhabegesetz erheblich gewandelt, insbesondere durch die Entwicklung beruflicher und arbeitsplatzorientierter Rehabilitationskonzepte sowie die vermehrte Nutzung evidenzbasierter Leitlinien.
Das Ziel der Zusatz-Weiterbildung liegt nicht nur in der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, sondern auch im Verständnis sozialmedizinischer Grundlagen, rechtlicher Rahmenbedingungen und Abläufe im Antragsverfahren. Teilnehmende sollen fähig sein, Patienten in Rehabilitationsfragen zu beraten, fachgerechte Begutachtungen vorzunehmen und die Vernetzung verschiedener Rehabilitationsleistungen mit anderen Versorgungsformen im Gesundheits- und Sozialsystem zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf Teamarbeit und der interdisziplinären sowie interprofessionellen Natur der Rehabilitation.