Unsere Kurse sind von der Landesärztekammer Brandenburg nach der aktuell geltenden WBO zertifiziert und werden aufgrund entsprechender Vereinbarungen der Kammern untereinander in der Regel bundesweit anerkannt.
Es gibt vereinzelt Landesärztekammern, die für die Anerkennung der Module 1-4 (gemeinsame Inhalte) und 5-8 (besondere Inhalte) in ihrem Geltungsbereich die Ableistung von jeweils 16 Unterrichtseinheiten in physischer Präsenz verlangen und damit den Besuch all unserer Kurse nicht als ausreichende Grundlage für die Zulassung zur Prüfung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin anerkennen. Dieses Verhalten hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand, weshalb wir bei den betreffenden Kammern entsprechende Feststellungsverfahren führen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifel vorab an die für Sie zustände Landesärztekammer. Ansosnten wenden Sie sich bei Probleme mit der Anerkennung gern vertrauensvoll an uns. Wir helfen gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.