Dieser Kurs findet online als Live-Webinar statt!
Allgemeine Informationen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin. Die Inhalte unserer Weiterbildungen zur Erlangung der „Zusatzbezeichnung Sozialmedizin“ orientieren sich am Curriculum der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Dort heißt es:
Gegenstand der Weiterbildung
Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.
Mindestvorausetzungen
- Facharztanerkennung
- 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
- 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin
- Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
- den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
- der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
- den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
- der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
- der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit
- den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
- den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
- den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
- den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
- der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
- der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
- der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts
Informationen zu den Modulen V + VI
Inhalt Modul V
Arbeitsmedizinische Grundlagen
- Einführung in die Grundlagen der Arbeitsmedizin
- Arbeitsmedizinische Rechtsgrundlagen und Arbeitsorganisation
- Arbeitsphysiologie und Ergonomie
- Arbeitsmedizin 4.0
- Schnittstellen –in der Zusammenarbeit von Arbeits– und Sozialmedizin
- Umsetzung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA–Leistungen)
- Stufenweise Wiedereingliederung/Betriebliches Eingliederungs–/Gesundheitsmanagement
- Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
- Rechtliche Grundlagen
- Ausgewählte Beispiele
- Anforderungsprofile beruflicher Tätigkeiten
- Berufskundliche Informationssysteme
- Berufskunde aus medizinischer Sicht
- Gefährdungsbeurteilung
Inhalt Modul VI
Grundlagen ärztlicher Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
- Grundlagen und Grundsätze der ärztlichen Begutachtung
- Status und Rolle des medizinischen Sachverständigen
- Prozess der ärztlichen Begutachtung
- Aufbau und Elemente ärztlicher Gutachten
- Finalitäts– versus Kausalitätsprinzip
- Begutachtungsrelevante sozialrechtliche Begriffe, z. B.
- Krankheit
- Behinderung und Schwerbehinderung
- Pflegebedürftigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Unfall– und Schädigungsfolge
- Rechtsfragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten
- Datenschutz in der Sozialversicherung
- Mitwirkung des Versicherten
- Rechtsbehelfe der Versicherten, Rechtsmittelverfahren
- Aufbau und Zuständigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit
- Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sozialmedizinischer Gutachten
Fortbildungspunkt:
Der Kurs ist von der Landesärztekammer Brandenburg anerkannt und zertifiziert . Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse erhalten Sie ein Teilnahmezertifikate und von den zuständigen Ärztekammern 80 Fortbildungspunkte (40 Punkte pro Modul/Woche) gutgeschrieben.
Kurszeiten:
Der Kurs geht von Montag bis Freitag. Wir beginnen in der Regel um 9:00 Uhr und enden 17:00 spätestens 18:00 Uhr. Es gibt eine einstündige Mittagspause. Nur freitags gibt es keine Mittagspause, dafür enden wir um 13:00/14:00 Uhr.