Dieser Kurs findet online als Live-Webinar statt!

Allgemeine Informationen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin. Die Inhalte unserer Weiterbildungen zur Erlangung der „Zusatzbezeichnung Sozialmedizin“ orientieren sich am Curriculum der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Dort heißt es:

Gegenstand der Weiterbildung

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.

Mindestvorausetzungen zum Erwerb der Weiterbildungsbezeichnung
  • Facharztanerkennung
  • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
  • 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin
  • Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unte Befugnis
Weiterbildungsinhalt

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:

  • den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
  • den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
  • der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
  • der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit
  • den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
  • den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
  • den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
  • den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
  • der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
  • der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts

Informationen zu den Modulen VII + VIII

Inhalt Modul VII

Trägerspezifische und -übergreifende Begutachtung
  • Sozialmedizinische Begutachtung für die einzelnen Sozialleistungsträger und den Öffentlichen Dienst
  • Sozialmedizinische Begutachtung für private Versicherungen
  • Beratungsaufgaben für Sozialleistungsträger
  • Qualitätsprüfungen/kontrollen im Auftrag der Sozialleistungsträger
  • Organisation und Schnittstellen der Sozialmedizinischen Dienste

Inhalt Modul VIII

Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • Sozialmedizinische Leistungsdiagnostik und Beurteilung der Leistungsfähigkeit
    • Leistungsfähigkeit versus Leistung
    • Methoden der Leistungsdiagnostik
    • Bestimmung des erwerbsbezogenen Leistungsvermögens
  • Sozialmedizinische Aspekte bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • Praktische Umsetzung und Auswirkung sozialmedizinischer Begutachtung
    • Bedeutung qualitativer und quantitativer Leistungseinschätzungen
    • Konsequenzen ärztlicher Beurteilungen/Empfehlungen für Versicherte, Leistungsträger und Arbeitgeber
    • Wiedereingliederung und Arbeitsplatzumsetzung
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Fortbildungspunkt:

Der Kurs ist von der Landesärztekammer Brandenburg anerkannt und zertifiziert . Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse erhalten Sie ein Teilnahmezertifikate und von den zuständigen Ärztekammern 80 Fortbildungspunkte (40 Punkte pro Modul/Woche) gutgeschrieben.

 

Kurszeiten:

Der Kurs geht von Montag bis Freitag. Wir beginnen in der Regel um 9:00 Uhr und enden 17:00 spätestens 18:00 Uhr. Es gibt eine einstündige Mittagspause. Nur freitags gibt es keine Mittagspause, dafür enden wir um 13:00/14:00 Uhr.